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Wer wird wofür gefördert?

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Arbeitsuchende

Bildungsgutschein, AVGS, Weiterbildungsgeld, Umschulungsprämie, Zukunftsstarter, § 16k Coaching, Aufstiegs-BAföG

Berufstätige

Qualifizierungschancengesetz, Qualifizierungsgeld, Aufstiegs-BAföG, SBB-Stipendien, steuerliche Absetzbarkeit

Unternehmen & Behörden

Qualifizierungschancengesetz, Qualifizierungsgeld, § 16i Teilhabechancen, Eingliederungszuschüsse, KdW Saarland, QualiScheck RLP

Transfer-Maßnahmen

Transfer-KuG §111, Transfermaßnahmen §110, AVGS in der Transfergesellschaft

Rehabilitanden

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), Reha-Träger, Übergangsgeld

Zeitsoldaten

Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr, bis zu 21.000 € nach Dienstzeit

Geflüchtete & Migration

BAMF Integrations- und Berufssprachkurse, AVGS, Helfer-Sprachprogramme

Beratung erhalten

Kostenlose, individuelle Beratung – wir prüfen, welche Förderung für Sie passt.

Stand: 07. Mai 2026 · Förderprogramme ändern sich regelmäßig – bitte Konditionen vor Antragstellung erneut prüfen.

Arbeitsuchende

Förderungen nach SGB III & SGB II

Sie sind arbeitsuchend gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht? Es gibt eine Vielzahl an Förderinstrumenten – je nach dem, ob Sie im Rechtskreis SGB III (Agentur für Arbeit, ALG I) oder SGB II (Jobcenter, Bürgergeld) sind. Vor jeder Maßnahme empfehlen wir ein Beratungsgespräch – bei der zuständigen Stelle und gerne auch bei uns.

Auf einen Blick:
  • Was: Volle Kostenübernahme der Weiterbildung
  • Für wen: Arbeitsuchende, von Arbeitslosigkeit Bedrohte
  • Förderhöhe: 100 % der Lehrgangskosten + Fahrt, Kinderbetreuung
  • Antrag bei: Agentur für Arbeit (SGB III) oder Jobcenter (SGB II)
  • Voraussetzung: AZAV-zertifizierter Träger und Maßnahme
  • Frist: Einlösung innerhalb 3 Monaten

Der Bildungsgutschein ist das klassische Förderinstrument für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Mit ihm können Sie an einer förderfähigen Weiterbildung oder Umschulung teilnehmen, ohne die Kosten selbst tragen zu müssen.

Wer wird gefördert?
Personen, die arbeitslos sind, von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder eine fehlende Qualifikation nachholen müssen. Auch Berufstätige können in bestimmten Fällen einen Bildungsgutschein erhalten.

Welche Kosten werden übernommen?
Lehrgangskosten, Fahrtkosten, ggf. Kinderbetreuungskosten, Unterbringung/Verpflegung bei auswärtigen Maßnahmen. Während der Weiterbildung wird Arbeitslosengeld weiter gezahlt.

Voraussetzungen
Der Bildungsträger und die Maßnahme müssen nach AZAV zugelassen sein. Der Bildungsgutschein muss innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt eingelöst werden.

Wer ist zuständig?
Bei SGB III (ALG-I-Bezug oder Versicherungspflicht): Agentur für Arbeit. Bei SGB II (Bürgergeld): Jobcenter.

Wie beantragen?
1. Termin bei Vermittler/in der Agentur für Arbeit oder Jobcenter vereinbaren. 2. Beratungsgespräch — Bildungsziel, Dauer, regionaler Geltungsbereich werden festgelegt. 3. Bildungsgutschein wird ausgestellt. 4. Sie wählen einen AZAV-zertifizierten Träger (z. B. taylorix institut) und lösen den Gutschein dort ein.

Auf einen Blick:
  • Was: Coaching, Bewerbungstraining, Probearbeit, Vermittlung
  • Förderhöhe: 100 % Kostenübernahme
  • Probearbeit: bis zu 6 Wochen im Wunsch-Betrieb
  • Antrag bei: Agentur für Arbeit (SGB III) oder Jobcenter (SGB II)
  • Auch für: Hochschulabsolvent:innen, Berufsrückkehrer:innen, Mitarbeitende in Transfergesellschaften

Der AVGS gilt für „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung". Dazu zählen u. a. individuelles Coaching, Bewerbungstraining, Vorbereitung auf eine Umschulung, betriebliche Probearbeit (bis 6 Wochen), Vermittlung über private Arbeitsvermittler, Vermittlung spezieller Kenntnisse.

Wer wird gefördert?
Ausbildungs- und Arbeitsuchende sowie Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Dazu zählen ausdrücklich auch Hochschulabsolvent:innen, Berufsrückkehrer:innen, Selbstständige in Krise und Mitarbeitende in Transfergesellschaften.

Welche Kosten werden übernommen?
Vollständige Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter, direkte Abrechnung mit dem Träger.

Wie beantragen?
Beratungsgespräch bei der zuständigen Stelle — AVGS wird ausgestellt — Sie wählen einen zugelassenen Träger.

Auf einen Blick:
  • Höhe: 150 €/Monat zusätzlich
  • Voraussetzung: berufsabschlussbezogene Weiterbildung
  • Für wen: Arbeitslose & aufstockende SGB-II-Leistungsbeziehende
  • Stand: seit 01.07.2023, weiter aktiv 2026
  • Hinweis: Bürgergeld-Bonus (75 €) ist seit 01.04.2024 abgeschafft

Seit 01.07.2023 erhalten Teilnehmende einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung ein zusätzliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 € monatlich. Es wird zusätzlich zum Bürgergeld bzw. ALG I gezahlt.

Wer wird gefördert?
Arbeitslose und Beschäftigte mit aufstockenden SGB-II-Leistungen, die an einer Maßnahme mit anerkanntem Berufsabschluss teilnehmen.

Hinweis: Bürgergeld-Bonus (75 €) ist seit 01.04.2024 abgeschafft.
Das Weiterbildungsgeld bleibt bestehen, der zusätzliche Bürgergeld-Bonus für Maßnahmen ohne Berufsabschluss wurde im Rahmen des 2. Haushaltsfinanzierungsgesetzes gestrichen.

Hinweis Bürgergeld 2026:
Zum 01.07.2026 wird das Bürgergeld durch die „neue Grundsicherung für Arbeitssuchende" ersetzt. Die Förderlogik bleibt zunächst grundsätzlich erhalten — konkrete Ausgestaltung wird in der Übergangsphase geklärt.

Auf einen Blick:
  • Zwischenprüfung: 1.000 € Prämie
  • Abschlussprüfung: 1.500 € Prämie
  • Gesamt möglich: bis zu 2.500 €
  • Voraussetzung: Umschulung im Beruf mit min. 2 Jahren Regelausbildungsdauer
  • Antrag: mit Prüfungs-Bescheinigung der Kammer bei Agentur für Arbeit / Jobcenter

Wie viel?
1.000 € für die bestandene Zwischenprüfung, 1.500 € für die bestandene Abschlussprüfung — insgesamt also bis zu 2.500 € Erfolgsprämie.

Wer wird gefördert?
Personen, die eine abschlussbezogene Umschulung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit mind. 2 Jahren Regelausbildungsdauer absolvieren.

Wie beantragen?
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung Nachweis (Bescheinigung der Kammer) bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einreichen.

Auf einen Blick:
  • Zielgruppe: Erwachsene ab 25 Jahren ohne Berufsabschluss
  • Was: Vorbereitung auf Externenprüfung, Teilqualifizierungen, Umschulungen
  • Kostenübernahme: Maßnahme + Fahrt + Kinderbetreuung + ggf. Unterkunft
  • Plus für AG: Lohnzuschuss bei berufsbegleitender Qualifizierung
  • Antrag bei: Agentur für Arbeit oder Jobcenter

Initiative der Agenturen für Arbeit und Jobcenter für junge Erwachsene ab 25 Jahren ohne Berufsabschluss.

Was wird gefördert?

  • Vorbereitung auf die „Externenprüfung" (anerkannter Berufsabschluss ohne Ausbildung)
  • Teilqualifizierungen und Grundkompetenzen
  • Umschulungen, vorrangig im Betrieb

Welche Kosten werden übernommen?
Weiterbildungs-/Umschulungskosten, Fahrt, Kinderbetreuung, ggf. Unterkunft. Bei berufsbegleitenden Maßnahmen können Unternehmen Lohnzuschüsse erhalten.

Auf einen Blick:
  • Was: Individuelles, vertrauliches Coaching
  • Für wen: Bürgergeld-Beziehende mit Stabilisierungsbedarf
  • Kostenträger: Jobcenter (zu 100 %)
  • Antrag: über das Jobcenter (Voucher-Modell möglich)
  • Stand: seit 01.07.2023, weiter aktiv 2026

§ 16k SGB II regelt die ganzheitliche Betreuung für Bürgergeld-Beziehende, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, aber Unterstützung benötigen, um wieder handlungsfähig zu werden.

Tipp für sehr langzeitarbeitslose Personen: Wenn Sie 6 Jahre oder länger Bürgergeld beziehen, ergänzt § 16k oft sehr gut die Förderung nach § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) — diese Förderung ist primär für Arbeitgeber gedacht, kann aber für Sie der Weg in eine echte Festanstellung sein. Lesen Sie dazu die Details bei „Unternehmen & Behörden".

Was wird gefördert?
Individuelles Coaching mit Schwerpunkten in psychosozialen, gesundheitlichen, mentalen und kommunikativen Themen. Ziel: Aufbau von Stabilität, Orientierung, Beschäftigungsfähigkeit — im eigenen Tempo, auf Augenhöhe, ohne Druck.

Auch für junge Erwachsene:
Ganzheitliche Betreuung kann für junge Erwachsene zur Hinführung an oder zur Begleitung in einer Berufsausbildung gewährt werden. Bei nicht-direkter Anschlussbeschäftigung kann die Betreuung bis zu 12 Monate nach Ausbildungsende fortgesetzt werden.

Aufsuchende Beratung:
Auf Wunsch kommt der Coach auch zu Ihnen nach Hause — gerade bei gesundheitlichen oder psychischen Belastungen ein wichtiger Vorteil.

Wie beantragen?
1. Bei Ihrem zuständigen Jobcenter aktiv nachfragen — nicht jedes Jobcenter bietet § 16k aktiv an. 2. Coaching-Bedarf wird in einem Gespräch festgestellt. 3. Sie können einen Träger auswählen (Voucher-Modell) oder über einen Rahmenvertrag des Jobcenters geleitet werden. 4. Coaching beginnt zeitnah, individuell.

Hinweis: Bundesweit nutzen aktuell nur ca. 10.300 Personen § 16k (Stand Oktober 2025) — mehr als ein Drittel der Jobcenter setzt das Instrument gar nicht ein. Wir empfehlen: aktiv beim Jobcenter nachfragen und Coaching gezielt einfordern.

Auf einen Blick (Stand 2026):
  • Lehrgangs- + Prüfungsgebühren: bis zu 15.000 € — 50 % Zuschuss + 50 % KfW-Darlehen
  • Unterhalt (Vollzeit): bis zu 1.019 €/Monat Vollzuschuss
  • Materialkosten Meisterprüfung: bis zu 2.000 € (50 % Zuschuss)
  • Gesetzliche Grundlage: AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)
  • Antrag online: aufstiegs-bafoeg.de

Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) fördert Aufstiegsfortbildungen wie Meister:in, Fachwirt:in, Techniker:in, Erzieher:in. Auch in Vollzeit ohne aktuelle Beschäftigung möglich.

Wie viel?

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 € — davon 50 % Zuschuss + 50 % zinsgünstiges KfW-Darlehen
  • Bei Vollzeit: Unterhaltsbeitrag bis 1.019 €/Monat als Vollzuschuss (Stand 2026)
  • Materialkosten Meisterprüfung bis 2.000 € (50 % Zuschuss)
  • Kinderbetreuungszuschlag

Voraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikation. Lehrgang muss auf eine anerkannte Prüfung vorbereiten. Wohnsitz oder Arbeitsort in Deutschland.

Wie beantragen?
Antragsstellung über die zuständige Förderstelle des jeweiligen Bundeslandes. Im Saarland: Saarländisches Ministerium für Bildung und Kultur. In Rheinland-Pfalz: Aufstiegsförderung beim Ministerium oder kommunale Stellen. Antrag online über aufstiegs-bafoeg.de.

Regional: Saarland

Für Arbeitsuchende mit Wohnsitz im Saarland:

  • Aufstiegs-BAföG — Antrag über das saarländische Bildungsministerium.
  • ESF+ Saarland (Förderperiode 2021–2027) — einzelne Maßnahmen für Arbeitsuchende möglich.
  • KOMPASS — bundesweit, aber im Saarland aktiv: für Solo-Selbstständige in Übergangs-/Krisensituationen, bis 90 % Qualifizierungskosten / max. 4.500 €.

Regional: Rheinland-Pfalz

Für Arbeitsuchende mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz:

  • Aufstiegs-BAföG — Antrag über die kommunalen Förderstellen RLP.
  • ESF+ Rheinland-Pfalz — einzelne Maßnahmen, oft kombiniert mit AVGS oder Bildungsgutschein.
  • QualiScheck RLP ist regulär für Beschäftigte, kann aber bei Berufsrückkehr / drohender Arbeitslosigkeit relevant werden — siehe Kategorie „Berufstätige".
Berufstätige & Beschäftigte

Weiterbildung aus Ihrer Sicht

Sie stehen mit beiden Beinen im Beruf? Auch dann lohnt sich eine Weiterbildung — und meist ist sie förderfähig. Ob Aufstiegsfortbildung, fachliche Erweiterung oder Vorbereitung auf einen Berufswechsel: Es gibt zahlreiche Programme, die Sie als Arbeitnehmer:in nutzen können, teilweise unabhängig von Ihrem Arbeitgeber.

Auf einen Blick (für Arbeitnehmer:innen):
  • Lehrgangskosten: teilweise oder voll vom Staat
  • Lohn während WB: teilweise erstattet (Arbeitgeber bekommt Lohnzuschuss)
  • Voraussetzung: letzte WB/Ausbildung min. 4 Jahre her, AG-Zustimmung
  • Antrag stellt: Arbeitgeber über AGS (Arbeitgeber-Service der BA)
  • Hotline: 0800 4 55 55 20

Wenn Ihr/e Arbeitgeber:in einer Weiterbildung zustimmt, übernimmt die Agentur für Arbeit je nach Betriebsgröße einen erheblichen Teil der Kosten — und ggf. auch Lohnkosten während Ihrer Freistellung.

Was wird gefördert?
Berufsbegleitende Weiterbildungen, die Ihre Kenntnisse vor dem Hintergrund von Strukturwandel und Digitalisierung erneuern oder erweitern. Auch Aus- und Erweiterungsqualifizierungen.

Wie hoch?
Lehrgangskosten: 15 % (Großunternehmen) bis 100 % (Kleinstbetriebe). Lohnkosten während WB: 25 % bis 75 %. Bei älteren oder schwerbehinderten Beschäftigten bis 100 % Kostenübernahme möglich.

Aktualisierung 2026: Förderschwerpunkte verschoben auf Green Tech, Digitales Bauen, IT/KI. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten müssen sich nicht mehr an Lehrgangskosten beteiligen.

Voraussetzung
Letzte vergleichbare Weiterbildung oder Berufsausbildung muss mindestens 4 Jahre zurückliegen.

Wie beantragen?
Über den Arbeitgeber-Service (AGS) der Agentur für Arbeit (Tel. 0800 4 55 55 20). Antrag stellt der Arbeitgeber, Mitarbeiter:in muss zustimmen.

Auf einen Blick (NEU seit 01.04.2024):
  • Höhe: 60 % / 67 % Nettoentgelt-Ersatz
  • Min. Maßnahme: 120 Stunden
  • Max. Dauer: bis zu 3,5 Jahre
  • Voraussetzung: mind. 20 % der Beschäftigten haben Qualifizierungsbedarf + Betriebsvereinbarung/Tarifvertrag
  • Antrag: Arbeitgeber über Agentur für Arbeit
  • Auch möglich: Erwerb neuer Berufsabschluss

Das Qualifizierungsgeld ist ein neues Förderinstrument für Beschäftigte in Branchen mit strukturellem Wandel — ähnlich dem Kurzarbeitergeld, aber für Weiterbildung statt Produktionsausfall.

Wie hoch?
60 % bzw. 67 % des Nettoentgelts als Entgeltersatzleistung (analog zu KuG-Sätzen). Während der Weiterbildung wird das Arbeitsentgelt durch das Qualifizierungsgeld ersetzt.

Voraussetzungen

  • Strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf bei mind. 20 % der Beschäftigten des Betriebes
  • Betriebsvereinbarung oder betriebsbezogener Tarifvertrag muss vorliegen
  • Mindestumfang der Maßnahme: 120 Stunden
  • Förderdauer bis zu 3,5 Jahre — auch neuer Berufsabschluss möglich

Wer ist zuständig?
Agentur für Arbeit (Arbeitgeber-Service). Wird auf Antrag des Arbeitgebers ausgezahlt.

Auf einen Blick (Stand 2026):
  • Lehrgangs- + Prüfungsgebühren: bis zu 15.000 € — 50 % Zuschuss + 50 % KfW-Darlehen
  • Unterhalt (Vollzeit): bis 1.019 €/Monat Vollzuschuss
  • Materialkosten Meisterprüfung: bis 2.000 €
  • Auch berufsbegleitend möglich
  • Antrag online: aufstiegs-bafoeg.de

Für berufstätige Personen das wichtigste Aufstiegs-Förderinstrument. Auch berufsbegleitend möglich.

Wie viel?

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 € — 50 % Zuschuss + 50 % zinsgünstiges KfW-Darlehen
  • Bei Vollzeit zusätzlich Unterhaltsbeitrag bis 1.019 €/Monat als Vollzuschuss
  • Material für Meisterprüfung bis 2.000 € (50 % Zuschuss)
  • Kinderbetreuungszuschlag

Wer wird gefördert?
Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder vergleichbarer Qualifikation, die eine Aufstiegsfortbildung machen (Meister:in, Fachwirt:in, Techniker:in, Erzieher:in u. v. m.).

Wie beantragen?
Antrag online über aufstiegs-bafoeg.de bei der zuständigen Stelle des jeweiligen Bundeslandes.

Auf einen Blick:
  • Förderhöhe: bis zu 9.135 € in 3 Jahren (max. 3.045 €/Jahr)
  • Plus: 250 € IT-Bonus im 1. Jahr
  • Eigenanteil: 10 % pro Maßnahme
  • Voraussetzung: Ausbildungs-Note min. 1,9 oder Top-3 Berufswettbewerb oder AG-/Schul-Vorschlag
  • Alter: bis 24 J. (mit Verlängerung bei Elternzeit etc.)
  • Antrag: sbb-stipendien.de

Stipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) für junge Fachkräfte mit Berufsausbildung.

Wie hoch?

  • Bis zu 9.135 € innerhalb von 3 Jahren (max. 3.045 €/Jahr)
  • Eigenanteil: 10 % pro Maßnahme
  • Im 1. Jahr zusätzlich: 250 € IT-Bonus für Computer-Anschaffung

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene Berufsausbildung mit Note min. 1,9 (Gesamtnote) oder Platz 1–3 bei einem überregionalen Berufswettbewerb — oder begründeter Vorschlag durch Arbeitgeber/Berufsschule
  • Aufnahme bis zum Alter von 24 Jahren (Verlängerung möglich bei Elternzeit, Freiwilligendienst etc.)
  • Mind. 15 Wochenstunden berufstätig oder arbeitsuchend gemeldet

Was wird gefördert?
Fachliche Weiterbildungen, Aufstiegsfortbildungen (Meister:in, Fachwirt:in), fachübergreifende Kurse (z. B. Sprachintensivkurs, Software-Schulung), berufsbegleitendes Studium auf Basis der Ausbildung.

Wie beantragen?
Online über sbb-stipendien.de.

Auf einen Blick:
  • Vollzeit-Studium: 992 €/Monat + 80 € Büchergeld
  • Berufsbegleitendes Studium: 2.700 €/Jahr Studienkostenpauschale
  • Plus: 160 €/Kind Betreuungspauschale (Kinder < 14 J.)
  • Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung + min. 2 Jahre Berufspraxis
  • Bewerbungsfrist 2026/2: 24.03.–01.06.2026
  • Antrag: sbb-stipendien.de

Wer nach erfolgreicher Berufsausbildung und mind. 2 Jahren Berufspraxis ein Hochschulstudium aufnimmt, kann sich um das Aufstiegsstipendium der SBB bewerben.

Wie hoch?

  • Vollzeitstudium: 992 €/Monat + 80 € Büchergeld
  • Berufsbegleitendes Studium: 2.700 €/Jahr Studienkostenpauschale
  • Betreuungspauschale für Kinder unter 14: 160 €/Kind/Monat

Bewerbungsfristen 2026
Auswahlverfahren 1: 16.09.2025 bis 01.12.2025. Auswahlverfahren 2: 24.03.2026 bis 01.06.2026.

Auf einen Blick:
  • Werbungskosten (Anlage N): bei Bezug zum aktuellen Beruf
  • Sonderausgaben: bei Erstausbildung (z. B. Erststudium)
  • Anrechenbar: Lehrgangs-/Prüfungsgebühren, Fahrt, Lehrmittel, PC/Software
  • Hinweis: Klärung mit Steuerberatung empfohlen
  • Belege: alle Kursrechnungen aufbewahren

Auch ohne staatliches Förderprogramm können Weiterbildungskosten oft steuerlich geltend gemacht werden:

  • Werbungskosten (Anlage N): wenn die Maßnahme im aktuellen Beruf eingesetzt wird oder einen erkennbaren Bezug zum Beruf hat
  • Sonderausgaben: bei der Erstausbildung (z. B. Erststudium ohne Berufsabschluss zuvor)
  • Anrechenbar: Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, Lehrmittel, Computer/Software

Hinweis: Klärung mit Steuerberatung empfohlen — das taylorix institut kann Ihnen alle relevanten Belege ausstellen.

Regional: Saarland

Für Berufstätige mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz im Saarland:

  • Kompetenz durch Weiterbildung (KdW) — läuft über den Arbeitgeber, kommt aber Ihnen als Mitarbeitende zugute. Bis 40 % Kurskosten / max. 2.000 € pro Mitarbeiter:in.
  • Aufstiegsbonus Saarland — ab 01.01.2026 2.000 € Bonus für Absolvent:innen von Aufstiegsfortbildungen DQR-Niveau 6 oder 7 (gewerblich-technisch / kaufmännisch). Antrag: Wirtschaftsministerium Saarland.
  • Beratung: KdW-Servicestelle bei FITT, kdw@fitt.de, 0681 5867-99114.

Regional: Rheinland-Pfalz

Für Berufstätige mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Rheinland-Pfalz:

  • QualiScheck RLP60 % der Weiterbildungskosten, max. 1.500 € pro Person und Jahr. Mindestkosten 100 €. Beantragung über das EDV-System mind. 1 Monat vor Kursbeginn. Erstattung innerhalb 2 Monate nach Abschluss.
    Portal: esf.rlp.de/berufliche-weiterbildung/qualischeck
  • Bildungsfreistellung RLP — 5 Tage/Jahr bezahlte Freistellung für anerkannte Bildungsmaßnahmen. Antrag mind. 6 Wochen vor der Maßnahme beim Arbeitgeber.
Unternehmen & Behörden

Förderungen für Arbeitgeber

Digitale Transformation, Fachkräftemangel, steigender Wettbewerb — betriebliche Weiterbildung ist eine Investition mit hoher Rendite. Der Staat unterstützt Sie dabei deutlich. Hier die wichtigsten Programme.

Auf einen Blick (Stand 2026):
  • Lehrgangskosten: 25 % (Großbetriebe) bis 100 % (Kleinst- und Kleinbetriebe < 50 MA)
  • Lohnzuschuss: 25 % bis 75 % · bei Älteren/Schwerbehinderten bis 100 %
  • Förderschwerpunkte 2026: Green Tech, Digitales Bauen (BIM), IT/KI
  • Voraussetzung: letzte Weiterbildung/Ausbildung min. 4 Jahre her
  • Antrag bei: Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit
  • Hotline: 0800 4 55 55 20

Sie qualifizieren Ihre Mitarbeiter:innen weiter, der Staat übernimmt einen Großteil der Kosten — und zusätzlich oft auch Lohnzuschuss während der Maßnahme.

Förderhöhe nach Betriebsgröße (2026):

  • Kleinstbetriebe (< 10 Beschäftigte): bis 100 % Lehrgangskosten + 75 % Lohnkosten
  • Kleinunternehmen (< 50 Beschäftigte): bis 100 % Lehrgangskosten + 50 % Lohnkosten (keine Eigenbeteiligung mehr ab 2026)
  • Mittlere Unternehmen (< 250): bis 50 % Lehrgangskosten + 50 % Lohnkosten
  • Großunternehmen: bis 25 % Lehrgangskosten + 25 % Lohnkosten
  • Bei Älteren oder Schwerbehinderten unabhängig von Betriebsgröße bis 100 % Lehrgangskosten

Förderschwerpunkte 2026: Green Tech (Wärmepumpen, Energieberatung), Digitales Bauen (BIM), IT & Technik (Cybersicherheit, Cloud, KI).

Wie beantragen?
Über den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit (0800 4 55 55 20). Antrag vor Maßnahmenbeginn.

Auf einen Blick (für Arbeitgeber):
  • Lohnersatz: 60 % / 67 % Nettoentgelt während WB
  • Min. Maßnahme: 120 Stunden
  • Max. Dauer: bis zu 3,5 Jahre
  • Voraussetzung: 20 % der Beschäftigten brauchen WB + Betriebsvereinbarung/TV
  • Branchenbeispiele: Automotive-Zulieferer, Energie-Wandel, Großhandel im Strukturwandel
  • Antrag: AGS der Agentur für Arbeit

Wenn Ihr Betrieb vom strukturellen Wandel betroffen ist (z. B. Automotive-Zulieferer, Energiebranche im Umbruch), übernimmt die BA während der Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden 60 % bzw. 67 % des Nettoentgelts.

Voraussetzungen für den Betrieb

  • Mind. 20 % der Beschäftigten brauchen strukturwandelbedingte Weiterbildung
  • Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag dazu vorhanden
  • Maßnahme min. 120 Stunden, bis zu 3,5 Jahre
Auf einen Blick:
  • Was: Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber bei Einstellung sehr langzeitarbeitsloser Bürgergeld-Beziehender
  • Förderhöhe: Jahr 1+2: 100 % Mindestlohn / Tariflohn · danach jährlich −10 Prozentpunkte
  • Förderdauer: bis zu 5 Jahre
  • Plus: beschäftigungsbegleitendes Coaching
  • Antrag bei: Jobcenter
  • Stand: Richtlinien aktualisiert August 2025, 2026 weiter aktiv

§ 16i SGB II ist Teil des Teilhabechancengesetzes und ermöglicht es, Menschen mit langer Bürgergeld-Bezugszeit eine echte Chance auf den ersten Arbeitsmarkt zu geben — mit substanziellem Lohnzuschuss für Sie als Arbeitgeber.

Wer darf eingestellt werden?

  • Personen, die in den letzten 7 Jahren mindestens 6 Jahre Bürgergeld bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurz beschäftigt waren
  • Bei Schwerbehinderung oder mind. einem minderjährigen Kind im Haushalt: bereits nach 5 Jahren SGB-II-Bezug

Wie hoch ist der Lohnzuschuss?

  • Jahr 1: 100 % des regelmäßigen Mindestlohns oder Tariflohns (inkl. AG-Anteil zur Sozialversicherung, ohne BA-Beitrag)
  • Jahr 2: 100 %
  • Jahr 3: 90 %
  • Jahr 4: 80 %
  • Jahr 5: 70 %

Beschäftigungsbegleitendes Coaching
Sie erhalten zusätzlich kostenfreies Coaching durch einen vom Jobcenter beauftragten Träger — das stabilisiert das Arbeitsverhältnis und hilft bei Konflikten oder Krisen.

Wie beantragen?
Über das zuständige Jobcenter. Vor Einstellung Beratungsgespräch vereinbaren — das Jobcenter prüft die Förderfähigkeit der Person und stellt eine schriftliche Bewilligung aus.

Wichtige Konditionen

  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (kein Minijob)
  • Branche egal — auch öffentliche Hand und Wohlfahrtsverbände
  • Förderung wird laufend ausgezahlt (monatlich)
Auf einen Blick:
  • Lohnzuschuss: bis zu 50 % des Arbeitsentgelts (inkl. AG-Anteil SV)
  • Bei Schwerbehinderung: bis 70 %
  • Förderdauer: i. d. R. bis 12 Monate, in Sonderfällen länger
  • Zielgruppe: langzeitarbeitsuchend, Schwerbehinderte, Reha-Anwärter:innen, Geflüchtete
  • Antrag: vor Einstellung beim AGS der BA
  • Rechtsgrundlage: § 88 SGB III

Wenn Sie eine Person einstellen, die aufgrund persönlicher Umstände erschwert vermittelbar ist (z. B. langzeitarbeitsuchend, Schwerbehinderte, Reha-Anwärter:innen, Geflüchtete in Erstbeschäftigung), kann die BA Ihren Lohnaufwand bezuschussen.

Wie hoch?
Bis zu 50 % des Arbeitsentgelts (inkl. AG-Anteil zur Sozialversicherung), bei Schwerbehinderten bis 70 %. Förderdauer in der Regel bis 12 Monate, in Sonderfällen länger.

Wie beantragen?
Vor Einstellung über den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.

Auf einen Blick:
  • Möglich: Ausbildungs-/Eingliederungszuschüsse, Arbeitsplatzanpassung, Probebeschäftigung
  • Bei Schwerbehinderten: begleitende Hilfe vom Inklusionsamt
  • Anlaufstellen: AGS der BA, Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, Inklusionsamt
  • Antrag: vor / bei Einstellung — Hinweise via Betriebsärzt:in oder bEM

Wenn Sie Mitarbeitende mit gesundheitlicher Einschränkung beschäftigen oder Reha-Anwärter:innen einstellen, gibt es eine Vielzahl an Zuschüssen.

Mögliche Leistungen

  • Ausbildungs- und Eingliederungszuschüsse
  • Arbeitsplatzanpassung (Hilfsmittel, technische Anpassungen)
  • Probebeschäftigung
  • Begleitende Hilfe im Arbeitsleben durch das Inklusionsamt

Anlaufstellen

  • Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit
  • Deutsche Rentenversicherung (DRV) bei Reha-Anwärtern aus DRV-Reha
  • Berufsgenossenschaft (BG) bei Berufskrankheit/Arbeitsunfall
  • Inklusionsamt bei Schwerbehinderten
Auf einen Blick:
  • Vorteil: Erstattung Sozialversicherungsbeiträge + ggf. Lehrgangskosten
  • Voraussetzung: Träger AZAV-zertifiziert + Mindestumfang + neue Kompetenzen
  • Hinweis: Konditionen ändern sich häufig — aktuelle Auskunft beim AGS einholen
  • Antrag: AGS der Agentur für Arbeit

In Phasen von Kurzarbeit lassen sich personelle Überkapazitäten sinnvoll für Weiterbildung nutzen. Wenn die Maßnahme bestimmten Voraussetzungen entspricht (Träger AZAV-zertifiziert, Mindestumfang erreicht, neue Kompetenzen statt nur Auffrischung), erstattet die BA dem Arbeitgeber einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge und ggf. Lehrgangskosten.

Hinweis: Die genauen Konditionen unterliegen häufigen Änderungen. Vor Maßnahmenbeginn unbedingt aktuelle Auskunft beim Arbeitgeber-Service einholen.

Regional: Saarland

Für Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland:

  • Kompetenz durch Weiterbildung (KdW) — KMU bis 249 Mitarbeitende. Zuschuss 40 % der Kurskosten, max. 2.000 € pro Mitarbeitenden und Jahr. Fördersumme pro KMU/Jahr ist gestaffelt nach Unternehmensgröße. Antrag vor Maßnahmenbeginn.
    Beratung: KdW-Servicestelle FITT, kdw@fitt.de, 0681 5867-99114.
    Portal: saarland.de/.../kdw
  • ESF+ Saarland 2021–2027 — bis 40 % Förderung der zuschussfähigen Gesamtausgaben für besondere Maßnahmen.
  • KOMPASS — bundesweites BMWK-Programm, im Saarland aktiv: für Solo-Selbstständige bis 90 % Qualifizierungskosten / max. 4.500 €.

Regional: Rheinland-Pfalz

Für Unternehmen in Rheinland-Pfalz:

  • QualiScheck RLP — läuft über die Beschäftigten, aber Sie als Arbeitgeber profitieren: 60 % der Kosten / max. 1.500 € pro Beschäftigtem und Jahr.
    Portal: esf.rlp.de/berufliche-weiterbildung/qualischeck
  • ESF+ Rheinland-Pfalz — einzelne Förderprogramme für Innovationen, betriebliche Weiterbildung, Fachkräftesicherung.
  • Bildungsfreistellung RLP — gesetzlicher Anspruch der Beschäftigten auf 5 Tage/Jahr bezahlte Freistellung für anerkannte Maßnahmen.
Transfer-Maßnahmen

Personal­abbau? Transfer­gesellschaft als Brücke

Wenn ein Betrieb Personal abbaut, sind Transfergesellschaften eine bewährte Brücke. Mitarbeitende werden nicht direkt arbeitslos, sondern wechseln zeitlich befristet in eine eigenständige Einheit, in der sie qualifiziert und vermittelt werden. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt das mit zwei zentralen Instrumenten.

Auf einen Blick:
  • Höhe: 60 % / 67 % des Nettoentgelts (mit Kind)
  • Bezugsdauer: bis zu 12 Monate
  • Voraussetzung: Transfergesellschaft + Pflicht-Transferberatung der BA
  • Plus: Coaching, Vermittlung, Qualifizierung
  • Antrag bei: Agentur für Arbeit (vom Betrieb / Sozialplan-Partner)
  • Rechtsgrundlage: § 111 SGB III

Mitarbeitende, die in eine Transfergesellschaft wechseln, erhalten Transfer-Kurzarbeitergeld — analog zum Kurzarbeitergeld 60 % bzw. 67 % des Nettoentgelts.

Bezugsdauer: bis zu 12 Monate.

Voraussetzungen für den Anspruch

  • Dauerhafter, unvermeidbarer Arbeitsausfall mit Entgeltausfall
  • Vorab Beratung der Betriebsparteien (Arbeitgeber + Betriebsrat) durch die Agentur für Arbeit (Pflicht)
  • Anzeige des dauerhaften Arbeitsausfalls
  • Teilnahme der Mitarbeitenden an einer arbeitsmarktlich zweckmäßigen Profiling-Maßnahme
  • Arbeitsuchend-Meldung der Mitarbeitenden

Wer zahlt?
Der Betrieb bzw. die beauftragte Transfergesellschaft zahlt zunächst Löhne und Transfer-KuG aus — und erhält das Transfer-KuG anschließend von der Agentur für Arbeit erstattet.

Auf einen Blick:
  • Was: Coaching, Bewerbungstraining, Profiling, Vermittlung, Qualifizierung
  • Förderhöhe: bis zu 50 % der Kosten
  • Wann: vor Wechsel in Transfergesellschaft (aus Sozialplan/IA)
  • Antrag: Agentur für Arbeit (Betrieb / Sozialplan-Partner)
  • Rechtsgrundlage: § 110 SGB III

Bevor Mitarbeitende in eine Transfergesellschaft wechseln, werden Eingliederungs-Maßnahmen aus dem Sozialplan oder Interessenausgleich gefördert.

Was wird gefördert?

  • Coaching, Bewerbungstraining, Profiling
  • Vermittlungsmaßnahmen, Kontakte zu Folge-Arbeitgebern
  • Qualifizierungs-Bausteine

Förderhöhe: Bis zu 50 % der Kosten kann die Agentur für Arbeit zuschießen.

Auf einen Blick:
  • Status: in Transfergesellschaft = „von Arbeitslosigkeit bedroht"
  • Förderhöhe: 100 % Kostenübernahme via AVGS
  • Was: individuelles Coaching, Bewerbungsbegleitung, Weiterbildung
  • Antrag bei: Agentur für Arbeit am Wohnort

Mitarbeitende in einer Transfergesellschaft gelten arbeitsförderungsrechtlich als „von Arbeitslosigkeit bedroht" und haben damit Anspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).

Sie können während ihrer Transfer-Phase über AVGS individuelle Coachings, Bewerbungsbegleitung oder spezifische Weiterbildungen bei einem zugelassenen Träger (z. B. dem taylorix institut) in Anspruch nehmen — ergänzend zur Begleitung durch die Transfergesellschaft.

Wie beantragen?
Über die Agentur für Arbeit am Wohnort. Beratung im Vorfeld empfohlen.

Rehabilitanden

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Wenn die berufliche Leistungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt ist, besteht Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA). Ziel: Erhalt des bestehenden Arbeitsplatzes oder Wiedereinstieg in eine geeignete neue Tätigkeit.

Auf einen Blick:
  • Was: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)
  • Ziel: Erhalt Arbeitsplatz oder Wiedereinstieg in passende Tätigkeit
  • Plus: Übergangsgeld während der Maßnahme
  • Träger: DRV / BG / Agentur für Arbeit / PVN — je nach Fall
  • Hilfsmittel: Arbeitsplatzanpassung, technische Hilfen möglich
  • Hilfen zum Erhalt des Arbeitsplatzes bzw. bei der Jobsuche
  • Berufsvorbereitung
  • Berufliche Anpassung, Aus-, Fort- und Weiterbildung
  • Umschulung in einen neuen Beruf, der zum Gesundheitszustand passt
  • Gründungszuschuss bei selbstständiger Tätigkeit
  • Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen
  • Übergangsgeld während der Maßnahme
Auf einen Blick — Wer ist zuständig?
  • DRV: Erwerbsminderung mit AN-Versicherungsbeiträgen
  • BG (Berufsgenossenschaft): Berufskrankheit, Arbeits-/Wegeunfall
  • Agentur für Arbeit / Jobcenter: subsidiär, wenn andere nicht zuständig
  • PVN: bei abgeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipp: DRV als „Lotse" leitet Antrag weiter, falls falsche Adresse
  • Deutsche Rentenversicherung (DRV) — bei Erwerbsminderung mit Versicherungsbeiträgen aus Arbeitnehmerbeschäftigung
  • Berufsgenossenschaft (BG) / Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung — bei Berufskrankheit, Arbeits-/Wegeunfall
  • Agentur für Arbeit oder Jobcenter — subsidiär, wenn andere Träger nicht zuständig sind
  • Private Versicherungsanstalten (PVN) — bei abgeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherung
Auf einen Blick:
  • Voraussetzung 1: Arbeits-/Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet/gemindert
  • Voraussetzung 2: besondere Hilfen zur dauerhaften Eingliederung erforderlich
  • Antrag: direkt bei zuständigem Reha-Träger
  • Lotsen-Service: DRV leitet bei fehlender Zuständigkeit weiter
  • Beratung: bei taylorix institut zu Reha-Umschulungen kostenlos

Voraussetzungen

  • Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit ist wegen Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert
  • Besondere Hilfen zur dauerhaften Eingliederung ins Erwerbsleben sind erforderlich

Wie beantragen?
Antrag direkt beim zuständigen Reha-Träger. Bei Unsicherheit kann die DRV als „Lotse" helfen — sie leitet bei fehlender Zuständigkeit den Antrag an den richtigen Träger weiter.

Wir beraten Sie gerne zu Reha-spezifischen Umschulungen.

Zeitsoldaten

Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) haben einen umfangreichen Anspruch auf berufliche Förderung — geregelt im Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Der Anspruch ist gestaffelt nach Dienstzeit und nutzbar bis zu 7 Jahre nach Dienstzeitende.

Auf einen Blick (Stand 2026):
  • Förderhöhe: 5.000 € (4 Jahre Dienst) · 13.000 € (8 Jahre) · 21.000 € (12+ Jahre)
  • Anspruch: bis 7 Jahre nach Dienstzeitende nutzbar
  • Was: Lehrgangs-/Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Lehrmittel, Fahrt/Übernachtung
  • Antrag bei: Berufsförderungsdienst (BFD) am Standort
  • Rechtsgrundlage: Soldatenversorgungsgesetz (SVG)

Maximale Förderbeträge nach Dienstzeit (Stand 2026):

  • Mind. 4 Jahre Dienstzeit: bis zu 5.000 €
  • Mind. 8 Jahre Dienstzeit: bis zu 13.000 €
  • Mind. 12 Jahre Dienstzeit: bis zu 21.000 €

Was wird gefördert?

  • Lehrgangs-/Studiengebühren
  • Prüfungsgebühren
  • Lehr- und Lernmittel
  • Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten

Wer kann fördern lassen?

  • Aktive Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ)
  • Ehemalige Soldat:innen bis 7 Jahre nach Dienstzeitende
  • Berufsoffizier:innen im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze

Wie beantragen?
Über den Berufsförderungsdienst (BFD) am jeweiligen Standort. Beratungstermin frühzeitig vereinbaren — idealerweise schon während der aktiven Dienstzeit.

Auf einen Blick — Förderbare Formate:
  • Direktunterricht (Präsenz beim Bildungsträger)
  • Fernunterricht (Heimstudium)
  • Fernstudien (staatliche/private Hochschulen)
  • Berufsschulabschlüsse, Sprach-, Computerkurse
  • Anpassungs-/Aufstiegsfortbildung, Umschulung
  • Bonus: dienstzeitbegleitend bereits während aktiver Wehrdienstzeit nutzbar

Der BFD fördert ein breites Spektrum:

  • Direktunterricht (Präsenz beim Bildungsträger)
  • Fernunterricht (Heimstudium)
  • Fernstudien an staatlichen oder privaten Hochschulen
  • Berufsschulabschlüsse, Computerkurse, Sprachkurse
  • Anpassungs- und Aufstiegsfortbildungen, Umschulungen

Auch dienstzeitbegleitende Eingliederungsmaßnahmen können bereits während der aktiven Wehrdienstzeit genutzt werden.

Geflüchtete & Migrationsgeschichte

Förderlandschaft 2026 — ehrlich eingeordnet

Die Förderlage für Geflüchtete und Menschen mit Migrationsgeschichte hat sich 2026 deutlich verändert. Wir möchten Sie hier transparent und ehrlich informieren — und gleichzeitig praxistaugliche Wege aufzeigen.

Auf einen Blick (Stand 2026):
  • Status: Zulassungsstopp seit Februar 2026 für freiwillige Teilnehmer
  • Nicht mehr finanziert (2026): Asylbewerber, Geduldete, Ukraine-Geflüchtete, Unionsbürger:innen, soweit nicht verpflichtet
  • Pflichtteilnehmende: weiter zugelassen — aber Engpässe
  • Mittel 2026: ca. 1,06 Mrd. €
  • Selbstzahlung: möglich, aber sehr teuer (mehrere Tsd. €)

Wichtig: Zulassungsstopp seit Februar 2026

Laut Rundschreiben des BAMF vom 09.02.2026 werden Integrationskurse für Asylbewerber:innen, Geduldete, Geflüchtete aus der Ukraine sowie Unionsbürger:innen, die nicht zur Teilnahme verpflichtet sind, im gesamten Jahr 2026 nicht mehr finanziert.

Der Zulassungsstopp betrifft die freiwillige Teilnahme. Pflicht-Teilnehmende werden weiter zugelassen, allerdings ist auch hier mit Engpässen und Wartezeiten zu rechnen.

Hintergrund

  • Der Bundeshaushalt 2026 hat die Mittel zwar aufgestockt (insgesamt rund 1,06 Mrd. €), aber nicht genug, um die Nachfrage zu decken.
  • Der Bundesrechnungshof hatte vor einer Überlastung gewarnt; die Bundesregierung priorisiert Pflichtteilnehmende.

Was bedeutet das praktisch?
Wer freiwillig einen Integrationskurs besuchen möchte, hat 2026 in der Regel keinen geförderten Zugang mehr. Selbstzahlung ist theoretisch möglich, aber sehr teuer (mehrere tausend Euro).

Auf einen Blick:
  • Niveaus: B1, B2, C1 + berufsbezogene Aufbaukurse
  • Status 2026: verfügbar, aber kontingentiert
  • Rechtsgrundlage: Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV)
  • Berechtigt: Schutzstatus oder AufenthG §§ 23/24/25/28/29/30/32/36
  • Berechtigung: auch über AfA / Jobcenter (Eingliederungsrelevanz)
  • Antrag: BAMF-Berechtigungsschein

Berufssprachkurse (B1, B2, C1 & berufsbezogene Aufbaukurse) auf Basis der Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV) sind weiterhin verfügbar — aber mit Kontingentierung: das BAMF bewilligt nur eine begrenzte Zahl Plätze pro Kursanbieter.

Wer ist zugangsberechtigt?

  • Personen mit anerkanntem Schutzstatus oder Aufenthaltserlaubnis nach §§ 23, 24, 25, 28, 29, 30, 32, 36 AufenthG
  • Personen mit Berechtigung über die Agentur für Arbeit / das Jobcenter (Eingliederungsrelevanz)

Wie beantragen?
BAMF-Berechtigungsschein über Agentur für Arbeit, Jobcenter oder direkt beim BAMF beantragen.

Auf einen Blick:
  • Branchen: Pflegeunterstützung, Lager/Logistik, Einzelhandel, Reinigung, Hauswirtschaft, Gastronomie, Garten-/Landschaftsbau, Sicherheits-/Wachdienst, einfache Handwerks-/Bauhilfstätigkeiten
  • Niveau: A1 bis B1 (Helfer-Einstieg)
  • Finanzierung: AVGS / Bildungsgutschein / eigene Kostenträger
  • Plus: Praktikumsvermittlung in regionale Unternehmen
  • Beratung: kostenlos beim taylorix institut

Wir betreuen am taylorix institut berufsspezifische Sprach- und Qualifizierungsangebote für Helfertätigkeiten — etwa in Pflegeunterstützung, Lager und Logistik, Einzelhandel, Reinigung, Hauswirtschaft, Gastronomie, Garten- und Landschaftsbau, Sicherheits-/Wachdienst und einfachen Handwerks-/Bauhilfstätigkeiten.

Diese Maßnahmen werden in der Regel über AVGS, Bildungsgutschein oder eigene Kostenträger finanziert — nicht über BAMF-Programme.

Begleitend dazu vermitteln wir Praktikumsplätze für Geflüchtete in regionale Unternehmen, damit unsere Teilnehmenden Sprache aktiv im Arbeitsalltag üben können.

Mehr zur Praktikumsinitiative

Auf einen Blick:
  • Möglich: Bildungsgutschein, AVGS, Probearbeit, Umschulung
  • Rechtskreis: SGB II (Jobcenter) oder SGB III (Agentur für Arbeit)
  • Sprachvoraussetzung: oft B1 (Helfertätigkeit auch A2 möglich)
  • Kostenübernahme: 100 %
  • Beratung: Agentur für Arbeit / Jobcenter / taylorix institut

Geflüchtete im Rechtskreis SGB II oder SGB III können Bildungsgutschein und AVGS in gleicher Weise nutzen wie alle anderen Arbeitsuchenden.

Das eröffnet Zugang zu:

  • Bewerbungscoaching und Vermittlungsmaßnahmen
  • Berufsbezogene Weiterbildung mit AZAV-zertifiziertem Träger
  • Probearbeit (bis 6 Wochen) im Wunsch-Betrieb
  • Umschulungen in einen anerkannten Beruf

Voraussetzung: Beratung bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter, ausreichende Deutschkenntnisse für die jeweilige Maßnahme (oft B1 minimum — bei Helfertätigkeiten auch A2 möglich).

Stand der Informationen: 07. Mai 2026

Die hier zusammengestellten Förderprogramme und Konditionen wurden nach bestem Wissen aus öffentlichen Quellen (BMAS, BAMF, Bundesagentur für Arbeit, SBB, Landesministerien Saarland und Rheinland-Pfalz) recherchiert. Förderprogramme, Förderhöhen, Antragswege und Voraussetzungen können sich kurzfristig ändern.

Wir übernehmen keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Vor der Antragstellung empfehlen wir dringend eine direkte Klärung mit der jeweils zuständigen Stelle (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Förderbank, Ministerium etc.) sowie eine individuelle Beratung — gerne auch durch das taylorix institut.

Die Informationen ersetzen keine fundierte Einzelfallberatung. Insbesondere bei der Antragstellung kann je nach persönlicher Situation, Region und Branche das gleiche Programm unterschiedlich anwendbar sein.

Beratung ist uns wichtig!

Förderprogramme sind komplex — wir helfen Ihnen, das richtige für Ihre Situation zu finden. Kostenlos.

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