Arbeitsuchende
Bildungsgutschein, AVGS, Weiterbildungsgeld, Umschulungsprämie, Zukunftsstarter, § 16k Coaching, Aufstiegs-BAföG
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Bildungsgutschein, AVGS, Weiterbildungsgeld, Umschulungsprämie, Zukunftsstarter, § 16k Coaching, Aufstiegs-BAföG
Qualifizierungschancengesetz, Qualifizierungsgeld, Aufstiegs-BAföG, SBB-Stipendien, steuerliche Absetzbarkeit
Qualifizierungschancengesetz, Qualifizierungsgeld, § 16i Teilhabechancen, Eingliederungszuschüsse, KdW Saarland, QualiScheck RLP
Transfer-KuG §111, Transfermaßnahmen §110, AVGS in der Transfergesellschaft
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), Reha-Träger, Übergangsgeld
Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr, bis zu 21.000 € nach Dienstzeit
BAMF Integrations- und Berufssprachkurse, AVGS, Helfer-Sprachprogramme
Kostenlose, individuelle Beratung – wir prüfen, welche Förderung für Sie passt.
Stand: 07. Mai 2026 · Förderprogramme ändern sich regelmäßig – bitte Konditionen vor Antragstellung erneut prüfen.
Sie sind arbeitsuchend gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht? Es gibt eine Vielzahl an Förderinstrumenten – je nach dem, ob Sie im Rechtskreis SGB III (Agentur für Arbeit, ALG I) oder SGB II (Jobcenter, Bürgergeld) sind. Vor jeder Maßnahme empfehlen wir ein Beratungsgespräch – bei der zuständigen Stelle und gerne auch bei uns.
Der Bildungsgutschein ist das klassische Förderinstrument für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Mit ihm können Sie an einer förderfähigen Weiterbildung oder Umschulung teilnehmen, ohne die Kosten selbst tragen zu müssen.
Wer wird gefördert?
Personen, die arbeitslos sind, von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder eine fehlende Qualifikation nachholen müssen. Auch Berufstätige können in bestimmten Fällen einen Bildungsgutschein erhalten.
Welche Kosten werden übernommen?
Lehrgangskosten, Fahrtkosten, ggf. Kinderbetreuungskosten, Unterbringung/Verpflegung bei auswärtigen Maßnahmen. Während der Weiterbildung wird Arbeitslosengeld weiter gezahlt.
Voraussetzungen
Der Bildungsträger und die Maßnahme müssen nach AZAV zugelassen sein. Der Bildungsgutschein muss innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt eingelöst werden.
Wer ist zuständig?
Bei SGB III (ALG-I-Bezug oder Versicherungspflicht): Agentur für Arbeit. Bei SGB II (Bürgergeld): Jobcenter.
Wie beantragen?
1. Termin bei Vermittler/in der Agentur für Arbeit oder Jobcenter vereinbaren. 2. Beratungsgespräch — Bildungsziel, Dauer, regionaler Geltungsbereich werden festgelegt. 3. Bildungsgutschein wird ausgestellt. 4. Sie wählen einen AZAV-zertifizierten Träger (z. B. taylorix institut) und lösen den Gutschein dort ein.
Der AVGS gilt für „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung". Dazu zählen u. a. individuelles Coaching, Bewerbungstraining, Vorbereitung auf eine Umschulung, betriebliche Probearbeit (bis 6 Wochen), Vermittlung über private Arbeitsvermittler, Vermittlung spezieller Kenntnisse.
Wer wird gefördert?
Ausbildungs- und Arbeitsuchende sowie Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Dazu zählen ausdrücklich auch Hochschulabsolvent:innen, Berufsrückkehrer:innen, Selbstständige in Krise und Mitarbeitende in Transfergesellschaften.
Welche Kosten werden übernommen?
Vollständige Kostenübernahme durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter, direkte Abrechnung mit dem Träger.
Wie beantragen?
Beratungsgespräch bei der zuständigen Stelle — AVGS wird ausgestellt — Sie wählen einen zugelassenen Träger.
Seit 01.07.2023 erhalten Teilnehmende einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung ein zusätzliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 € monatlich. Es wird zusätzlich zum Bürgergeld bzw. ALG I gezahlt.
Wer wird gefördert?
Arbeitslose und Beschäftigte mit aufstockenden SGB-II-Leistungen, die an einer Maßnahme mit anerkanntem Berufsabschluss teilnehmen.
Hinweis: Bürgergeld-Bonus (75 €) ist seit 01.04.2024 abgeschafft.
Das Weiterbildungsgeld bleibt bestehen, der zusätzliche Bürgergeld-Bonus für Maßnahmen ohne Berufsabschluss wurde im Rahmen des 2. Haushaltsfinanzierungsgesetzes gestrichen.
Hinweis Bürgergeld 2026:
Zum 01.07.2026 wird das Bürgergeld durch die „neue Grundsicherung für Arbeitssuchende" ersetzt. Die Förderlogik bleibt zunächst grundsätzlich erhalten — konkrete Ausgestaltung wird in der Übergangsphase geklärt.
Wie viel?
1.000 € für die bestandene Zwischenprüfung, 1.500 € für die bestandene Abschlussprüfung — insgesamt also bis zu 2.500 € Erfolgsprämie.
Wer wird gefördert?
Personen, die eine abschlussbezogene Umschulung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit mind. 2 Jahren Regelausbildungsdauer absolvieren.
Wie beantragen?
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung Nachweis (Bescheinigung der Kammer) bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einreichen.
Initiative der Agenturen für Arbeit und Jobcenter für junge Erwachsene ab 25 Jahren ohne Berufsabschluss.
Was wird gefördert?
Welche Kosten werden übernommen?
Weiterbildungs-/Umschulungskosten, Fahrt, Kinderbetreuung, ggf. Unterkunft. Bei berufsbegleitenden Maßnahmen können Unternehmen Lohnzuschüsse erhalten.
§ 16k SGB II regelt die ganzheitliche Betreuung für Bürgergeld-Beziehende, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, aber Unterstützung benötigen, um wieder handlungsfähig zu werden.
Tipp für sehr langzeitarbeitslose Personen: Wenn Sie 6 Jahre oder länger Bürgergeld beziehen, ergänzt § 16k oft sehr gut die Förderung nach § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) — diese Förderung ist primär für Arbeitgeber gedacht, kann aber für Sie der Weg in eine echte Festanstellung sein. Lesen Sie dazu die Details bei „Unternehmen & Behörden".
Was wird gefördert?
Individuelles Coaching mit Schwerpunkten in psychosozialen, gesundheitlichen, mentalen und kommunikativen Themen. Ziel: Aufbau von Stabilität, Orientierung, Beschäftigungsfähigkeit — im eigenen Tempo, auf Augenhöhe, ohne Druck.
Auch für junge Erwachsene:
Ganzheitliche Betreuung kann für junge Erwachsene zur Hinführung an oder zur Begleitung in einer Berufsausbildung gewährt werden. Bei nicht-direkter Anschlussbeschäftigung kann die Betreuung bis zu 12 Monate nach Ausbildungsende fortgesetzt werden.
Aufsuchende Beratung:
Auf Wunsch kommt der Coach auch zu Ihnen nach Hause — gerade bei gesundheitlichen oder psychischen Belastungen ein wichtiger Vorteil.
Wie beantragen?
1. Bei Ihrem zuständigen Jobcenter aktiv nachfragen — nicht jedes Jobcenter bietet § 16k aktiv an. 2. Coaching-Bedarf wird in einem Gespräch festgestellt. 3. Sie können einen Träger auswählen (Voucher-Modell) oder über einen Rahmenvertrag des Jobcenters geleitet werden. 4. Coaching beginnt zeitnah, individuell.
Hinweis: Bundesweit nutzen aktuell nur ca. 10.300 Personen § 16k (Stand Oktober 2025) — mehr als ein Drittel der Jobcenter setzt das Instrument gar nicht ein. Wir empfehlen: aktiv beim Jobcenter nachfragen und Coaching gezielt einfordern.
Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) fördert Aufstiegsfortbildungen wie Meister:in, Fachwirt:in, Techniker:in, Erzieher:in. Auch in Vollzeit ohne aktuelle Beschäftigung möglich.
Wie viel?
Voraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikation. Lehrgang muss auf eine anerkannte Prüfung vorbereiten. Wohnsitz oder Arbeitsort in Deutschland.
Wie beantragen?
Antragsstellung über die zuständige Förderstelle des jeweiligen Bundeslandes. Im Saarland: Saarländisches Ministerium für Bildung und Kultur. In Rheinland-Pfalz: Aufstiegsförderung beim Ministerium oder kommunale Stellen. Antrag online über aufstiegs-bafoeg.de.
Für Arbeitsuchende mit Wohnsitz im Saarland:
Für Arbeitsuchende mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz:
Sie stehen mit beiden Beinen im Beruf? Auch dann lohnt sich eine Weiterbildung — und meist ist sie förderfähig. Ob Aufstiegsfortbildung, fachliche Erweiterung oder Vorbereitung auf einen Berufswechsel: Es gibt zahlreiche Programme, die Sie als Arbeitnehmer:in nutzen können, teilweise unabhängig von Ihrem Arbeitgeber.
Wenn Ihr/e Arbeitgeber:in einer Weiterbildung zustimmt, übernimmt die Agentur für Arbeit je nach Betriebsgröße einen erheblichen Teil der Kosten — und ggf. auch Lohnkosten während Ihrer Freistellung.
Was wird gefördert?
Berufsbegleitende Weiterbildungen, die Ihre Kenntnisse vor dem Hintergrund von Strukturwandel und Digitalisierung erneuern oder erweitern. Auch Aus- und Erweiterungsqualifizierungen.
Wie hoch?
Lehrgangskosten: 15 % (Großunternehmen) bis 100 % (Kleinstbetriebe). Lohnkosten während WB: 25 % bis 75 %. Bei älteren oder schwerbehinderten Beschäftigten bis 100 % Kostenübernahme möglich.
Aktualisierung 2026: Förderschwerpunkte verschoben auf Green Tech, Digitales Bauen, IT/KI. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten müssen sich nicht mehr an Lehrgangskosten beteiligen.
Voraussetzung
Letzte vergleichbare Weiterbildung oder Berufsausbildung muss mindestens 4 Jahre zurückliegen.
Wie beantragen?
Über den Arbeitgeber-Service (AGS) der Agentur für Arbeit (Tel. 0800 4 55 55 20). Antrag stellt der Arbeitgeber, Mitarbeiter:in muss zustimmen.
Das Qualifizierungsgeld ist ein neues Förderinstrument für Beschäftigte in Branchen mit strukturellem Wandel — ähnlich dem Kurzarbeitergeld, aber für Weiterbildung statt Produktionsausfall.
Wie hoch?
60 % bzw. 67 % des Nettoentgelts als Entgeltersatzleistung (analog zu KuG-Sätzen). Während der Weiterbildung wird das Arbeitsentgelt durch das Qualifizierungsgeld ersetzt.
Voraussetzungen
Wer ist zuständig?
Agentur für Arbeit (Arbeitgeber-Service). Wird auf Antrag des Arbeitgebers ausgezahlt.
Für berufstätige Personen das wichtigste Aufstiegs-Förderinstrument. Auch berufsbegleitend möglich.
Wie viel?
Wer wird gefördert?
Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder vergleichbarer Qualifikation, die eine Aufstiegsfortbildung machen (Meister:in, Fachwirt:in, Techniker:in, Erzieher:in u. v. m.).
Wie beantragen?
Antrag online über aufstiegs-bafoeg.de bei der zuständigen Stelle des jeweiligen Bundeslandes.
Stipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) für junge Fachkräfte mit Berufsausbildung.
Wie hoch?
Voraussetzungen
Was wird gefördert?
Fachliche Weiterbildungen, Aufstiegsfortbildungen (Meister:in, Fachwirt:in), fachübergreifende Kurse (z. B. Sprachintensivkurs, Software-Schulung), berufsbegleitendes Studium auf Basis der Ausbildung.
Wie beantragen?
Online über sbb-stipendien.de.
Wer nach erfolgreicher Berufsausbildung und mind. 2 Jahren Berufspraxis ein Hochschulstudium aufnimmt, kann sich um das Aufstiegsstipendium der SBB bewerben.
Wie hoch?
Bewerbungsfristen 2026
Auswahlverfahren 1: 16.09.2025 bis 01.12.2025. Auswahlverfahren 2: 24.03.2026 bis 01.06.2026.
Auch ohne staatliches Förderprogramm können Weiterbildungskosten oft steuerlich geltend gemacht werden:
Hinweis: Klärung mit Steuerberatung empfohlen — das taylorix institut kann Ihnen alle relevanten Belege ausstellen.
Für Berufstätige mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz im Saarland:
Für Berufstätige mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Rheinland-Pfalz:
Digitale Transformation, Fachkräftemangel, steigender Wettbewerb — betriebliche Weiterbildung ist eine Investition mit hoher Rendite. Der Staat unterstützt Sie dabei deutlich. Hier die wichtigsten Programme.
Sie qualifizieren Ihre Mitarbeiter:innen weiter, der Staat übernimmt einen Großteil der Kosten — und zusätzlich oft auch Lohnzuschuss während der Maßnahme.
Förderhöhe nach Betriebsgröße (2026):
Förderschwerpunkte 2026: Green Tech (Wärmepumpen, Energieberatung), Digitales Bauen (BIM), IT & Technik (Cybersicherheit, Cloud, KI).
Wie beantragen?
Über den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit (0800 4 55 55 20). Antrag vor Maßnahmenbeginn.
Wenn Ihr Betrieb vom strukturellen Wandel betroffen ist (z. B. Automotive-Zulieferer, Energiebranche im Umbruch), übernimmt die BA während der Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden 60 % bzw. 67 % des Nettoentgelts.
Voraussetzungen für den Betrieb
§ 16i SGB II ist Teil des Teilhabechancengesetzes und ermöglicht es, Menschen mit langer Bürgergeld-Bezugszeit eine echte Chance auf den ersten Arbeitsmarkt zu geben — mit substanziellem Lohnzuschuss für Sie als Arbeitgeber.
Wer darf eingestellt werden?
Wie hoch ist der Lohnzuschuss?
Beschäftigungsbegleitendes Coaching
Sie erhalten zusätzlich kostenfreies Coaching durch einen vom Jobcenter beauftragten Träger — das stabilisiert das Arbeitsverhältnis und hilft bei Konflikten oder Krisen.
Wie beantragen?
Über das zuständige Jobcenter. Vor Einstellung Beratungsgespräch vereinbaren — das Jobcenter prüft die Förderfähigkeit der Person und stellt eine schriftliche Bewilligung aus.
Wichtige Konditionen
Wenn Sie eine Person einstellen, die aufgrund persönlicher Umstände erschwert vermittelbar ist (z. B. langzeitarbeitsuchend, Schwerbehinderte, Reha-Anwärter:innen, Geflüchtete in Erstbeschäftigung), kann die BA Ihren Lohnaufwand bezuschussen.
Wie hoch?
Bis zu 50 % des Arbeitsentgelts (inkl. AG-Anteil zur Sozialversicherung), bei Schwerbehinderten bis 70 %. Förderdauer in der Regel bis 12 Monate, in Sonderfällen länger.
Wie beantragen?
Vor Einstellung über den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.
Wenn Sie Mitarbeitende mit gesundheitlicher Einschränkung beschäftigen oder Reha-Anwärter:innen einstellen, gibt es eine Vielzahl an Zuschüssen.
Mögliche Leistungen
Anlaufstellen
In Phasen von Kurzarbeit lassen sich personelle Überkapazitäten sinnvoll für Weiterbildung nutzen. Wenn die Maßnahme bestimmten Voraussetzungen entspricht (Träger AZAV-zertifiziert, Mindestumfang erreicht, neue Kompetenzen statt nur Auffrischung), erstattet die BA dem Arbeitgeber einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge und ggf. Lehrgangskosten.
Hinweis: Die genauen Konditionen unterliegen häufigen Änderungen. Vor Maßnahmenbeginn unbedingt aktuelle Auskunft beim Arbeitgeber-Service einholen.
Für Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland:
Für Unternehmen in Rheinland-Pfalz:
Wenn ein Betrieb Personal abbaut, sind Transfergesellschaften eine bewährte Brücke. Mitarbeitende werden nicht direkt arbeitslos, sondern wechseln zeitlich befristet in eine eigenständige Einheit, in der sie qualifiziert und vermittelt werden. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt das mit zwei zentralen Instrumenten.
Mitarbeitende, die in eine Transfergesellschaft wechseln, erhalten Transfer-Kurzarbeitergeld — analog zum Kurzarbeitergeld 60 % bzw. 67 % des Nettoentgelts.
Bezugsdauer: bis zu 12 Monate.
Voraussetzungen für den Anspruch
Wer zahlt?
Der Betrieb bzw. die beauftragte Transfergesellschaft zahlt zunächst Löhne und Transfer-KuG aus — und erhält das Transfer-KuG anschließend von der Agentur für Arbeit erstattet.
Bevor Mitarbeitende in eine Transfergesellschaft wechseln, werden Eingliederungs-Maßnahmen aus dem Sozialplan oder Interessenausgleich gefördert.
Was wird gefördert?
Förderhöhe: Bis zu 50 % der Kosten kann die Agentur für Arbeit zuschießen.
Mitarbeitende in einer Transfergesellschaft gelten arbeitsförderungsrechtlich als „von Arbeitslosigkeit bedroht" und haben damit Anspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).
Sie können während ihrer Transfer-Phase über AVGS individuelle Coachings, Bewerbungsbegleitung oder spezifische Weiterbildungen bei einem zugelassenen Träger (z. B. dem taylorix institut) in Anspruch nehmen — ergänzend zur Begleitung durch die Transfergesellschaft.
Wie beantragen?
Über die Agentur für Arbeit am Wohnort. Beratung im Vorfeld empfohlen.
Wenn die berufliche Leistungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt ist, besteht Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA). Ziel: Erhalt des bestehenden Arbeitsplatzes oder Wiedereinstieg in eine geeignete neue Tätigkeit.
Voraussetzungen
Wie beantragen?
Antrag direkt beim zuständigen Reha-Träger. Bei Unsicherheit kann die DRV als „Lotse" helfen — sie leitet bei fehlender Zuständigkeit den Antrag an den richtigen Träger weiter.
Wir beraten Sie gerne zu Reha-spezifischen Umschulungen.
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) haben einen umfangreichen Anspruch auf berufliche Förderung — geregelt im Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Der Anspruch ist gestaffelt nach Dienstzeit und nutzbar bis zu 7 Jahre nach Dienstzeitende.
Maximale Förderbeträge nach Dienstzeit (Stand 2026):
Was wird gefördert?
Wer kann fördern lassen?
Wie beantragen?
Über den Berufsförderungsdienst (BFD) am jeweiligen Standort. Beratungstermin frühzeitig vereinbaren — idealerweise schon während der aktiven Dienstzeit.
Der BFD fördert ein breites Spektrum:
Auch dienstzeitbegleitende Eingliederungsmaßnahmen können bereits während der aktiven Wehrdienstzeit genutzt werden.
Die Förderlage für Geflüchtete und Menschen mit Migrationsgeschichte hat sich 2026 deutlich verändert. Wir möchten Sie hier transparent und ehrlich informieren — und gleichzeitig praxistaugliche Wege aufzeigen.
Wichtig: Zulassungsstopp seit Februar 2026
Laut Rundschreiben des BAMF vom 09.02.2026 werden Integrationskurse für Asylbewerber:innen, Geduldete, Geflüchtete aus der Ukraine sowie Unionsbürger:innen, die nicht zur Teilnahme verpflichtet sind, im gesamten Jahr 2026 nicht mehr finanziert.
Der Zulassungsstopp betrifft die freiwillige Teilnahme. Pflicht-Teilnehmende werden weiter zugelassen, allerdings ist auch hier mit Engpässen und Wartezeiten zu rechnen.
Hintergrund
Was bedeutet das praktisch?
Wer freiwillig einen Integrationskurs besuchen möchte, hat 2026 in der Regel keinen geförderten Zugang mehr. Selbstzahlung ist theoretisch möglich, aber sehr teuer (mehrere tausend Euro).
Berufssprachkurse (B1, B2, C1 & berufsbezogene Aufbaukurse) auf Basis der Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV) sind weiterhin verfügbar — aber mit Kontingentierung: das BAMF bewilligt nur eine begrenzte Zahl Plätze pro Kursanbieter.
Wer ist zugangsberechtigt?
Wie beantragen?
BAMF-Berechtigungsschein über Agentur für Arbeit, Jobcenter oder direkt beim BAMF beantragen.
Wir betreuen am taylorix institut berufsspezifische Sprach- und Qualifizierungsangebote für Helfertätigkeiten — etwa in Pflegeunterstützung, Lager und Logistik, Einzelhandel, Reinigung, Hauswirtschaft, Gastronomie, Garten- und Landschaftsbau, Sicherheits-/Wachdienst und einfachen Handwerks-/Bauhilfstätigkeiten.
Diese Maßnahmen werden in der Regel über AVGS, Bildungsgutschein oder eigene Kostenträger finanziert — nicht über BAMF-Programme.
Begleitend dazu vermitteln wir Praktikumsplätze für Geflüchtete in regionale Unternehmen, damit unsere Teilnehmenden Sprache aktiv im Arbeitsalltag üben können.
Geflüchtete im Rechtskreis SGB II oder SGB III können Bildungsgutschein und AVGS in gleicher Weise nutzen wie alle anderen Arbeitsuchenden.
Das eröffnet Zugang zu:
Voraussetzung: Beratung bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter, ausreichende Deutschkenntnisse für die jeweilige Maßnahme (oft B1 minimum — bei Helfertätigkeiten auch A2 möglich).
Stand der Informationen: 07. Mai 2026
Die hier zusammengestellten Förderprogramme und Konditionen wurden nach bestem Wissen aus öffentlichen Quellen (BMAS, BAMF, Bundesagentur für Arbeit, SBB, Landesministerien Saarland und Rheinland-Pfalz) recherchiert. Förderprogramme, Förderhöhen, Antragswege und Voraussetzungen können sich kurzfristig ändern.
Wir übernehmen keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Vor der Antragstellung empfehlen wir dringend eine direkte Klärung mit der jeweils zuständigen Stelle (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Förderbank, Ministerium etc.) sowie eine individuelle Beratung — gerne auch durch das taylorix institut.
Die Informationen ersetzen keine fundierte Einzelfallberatung. Insbesondere bei der Antragstellung kann je nach persönlicher Situation, Region und Branche das gleiche Programm unterschiedlich anwendbar sein.