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Erfolg ist planbar! - Lernen für die Zukunft. Seminare, Kurse, Workshops, Weiterbildung, Ausbildung

Beratung ist uns wichtig!

Wir möchten Ihren Erfolg für Sie planen.

In Zeiten stetig wachsender Anforderungen am Arbeitsmarkt ist es schwer für den Einzelnen den Überblick zu behalten. Weiterbildung ist ein "absolutes Muß" um am Arbeitsmarkt auf Dauer zu bestehen!

Unsere qualifizierten Bildungsberater helfen Ihnen bei der individuellen Planung und Umsetztung ihrer mittel- und langfristungen Pläne. Wir stellen das passende Seminar, Training, Coaching, Workshop, Schulung oder Kurs für Sie oder Ihre Mitarbeiter zusammen.

Wir wissen was der Markt verlangt.

Beratung /

select Kompetente Beratung

select Bildungsurlaub

select Regionale Förderung für
    Erwerbstätige, Unternehmen     und Arbeitsuchende

Bildungsurlaub / Bildungsfreistellung

Rahmenbedingungen zum Thema Bildungsurlaub

Je nach Bundesland haben Sie als Arbeitnehmer den Ansrpuch auf individuelle Fort- und Weiterbildung. Dies umfaßt die Freistellung und Lohnfortzahlung für berufliche und politische Weiterbildung. Ausgenommen sind Beschäftigte des Bundes.


Die wichtigsten Regelungen
(Quelle: Ministerium für Bildung - Saarland)

Die Freistellung erfolgt unter der Bedingung, dass der Anspruchnehmer im gleichen Umfang arbeitsfreie Zeit mit einbringt. Arbeitsfreie Zeit können beispielsweise Urlaubstage, Überstunden oder ein Samstag sein. Es werden auch eintägige Veranstaltungen anerkannt. Hier gilt dann entsprechend, dass Beschäftigte und Arbeitgeber je einen halben Tag einbringen. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich die Freistellung entsprechend dem Beschäftigungsumfang.

Ein Freistellungsanspruch besteht erst nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit. Der Freistellungsanspruch kann mit Zustimmung des Arbeitgebers auf das folgende Jahr übertragen werden, um an einer längeren Bildungsmaßnahme teilnehmen zu können. Die Beschäftigten müssen dem Arbeitgeber die Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung spätestens 6 Wochen vor Beginn mitteilen. Der Arbeitgeber muss spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Rückmeldung geben.

Die Freistellung kann vom Arbeitgeber nur dann abgelehnt werden, wenn

Sonderregelung zum Erziehungsurlaub und zum nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses

In den zwei auf die Elternzeit (Erziehungsurlaub) folgenden Jahren gibt es eine Ausnahmeregelung: Für Weiterbildung, die besonderen betrieblichen Erfordernissen dient, beträgt die maximale Freistellung mit Lohnfortzahlung 5 Tage pro Jahr. Allerdings muss auch in diesem Fall vom anspruchnehmenden Beschäftigten die gleiche Anzahl von Tagen miteingebracht werden. Gleiches gilt für die Teilnahme an Maßnahmen, die zum Erwerb eines nachträglichen Schulabschlusses führen.



Nachfolgende Bundesländer verfügen über ein eigenes Bildungsfreistellungsgesetzt.
Die Dauer und Voraussetzungen sind individuell geregelt.


ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR!


  • Berlin
  • - 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von 2 Kalenderjahren.
    - Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beträgt der Anspruch 10 Tage pro Kalenderjahr.
    - Der Anspruch entsteht nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
    - Der Arbeitgeber muss 6 Wochen vor Beginn informiert werden.

  • - Brandenburg
  • - 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von 2 Kalenderjahren.
    - Der Anspruch entsteht nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
    - Der Arbeitgeber muss 6 Wochen vor Beginn informiert werden.

  • Hamburg
  • - 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von 2 Kalenderjahren.
    - Der Anspruch entsteht nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
    - Der Arbeitgeber muss 6 Wochen vor Beginn informiert werden.

  • Hessen
  • - 5 Tage Bildungsurlaub innerhalb pro Jahr.
    - Der Bildungsurlaub von 2 Jahren kann zusammengefasst werden.
    - Der Anspruch entsteht nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
    - Der Arbeitgeber muss 6 Wochen vor Beginn informiert werden.

  • Mecklenburg-Vorpommern
  • - 5 Tage Bildungsurlaub innerhalb pro Jahr.
    - Der Anspruch entsteht nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
    - Der Arbeitgeber muss 6 Wochen vor Beginn informiert werden.

  • Niedersachsen
  • - 5 Tage Bildungsurlaub innerhalb pro Jahr.
    - Der Bildungsurlaub von mehreren Jahren kann zusammengefasst werden.
    - Der Anspruch entsteht nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
    - Der Arbeitgeber muss 6 Wochen vor Beginn informiert werden.

  • Nordrhein-Westfalen
  • - 5 Tage Bildungsurlaub innerhalb pro Jahr.
    - Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten haben keinen Anspruch
    - Der Anspruch entsteht nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
    - Der Arbeitgeber muss 6 Wochen vor Beginn informiert werden.

  • Rheinland-Pfalz
  • - 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von 2 Jahren.
    - Der Anspruch entsteht nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit.
    - Auszubildende erhalten 3 Tage während der gesamten Ausbildungszeit.
    - Der Arbeitgeber muss 6 Wochen vor Beginn informiert werden.

  • Saarland
  • - 6 Tage Bildungsurlaub innerhalb pro Jahr.
    - Der Bildungsurlaub von 2 Jahren kann zusammengefasst werden.
    - 3 Tage Lohnfortzahlung
    - Der Anspruch entsteht nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit.
    - Der Arbeitgeber muss 6 Wochen vor Beginn informiert werden.

  • Sachsen-Anhalt
  • - 5 Tage Bildungsurlaub innerhalb von 2 Jahren.
    - Der Anspruch entsteht nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit.
    - Der Arbeitgeber muss 6 Wochen vor Beginn informiert werden.

  • Schleswig-Holstein
  • 5 Tage Bildungsfreistellung pro Jahr.
    Der Anspruch entsteht nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
    Der Bildungsurlaub von mehreren Jahren kann zusammengefasst werden.
    Der Arbeitgeber muss 6 Wochen vor Beginn informiert werden.


    Bundesländer wie Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen verfügen über kein eigenes Bildungsfreistellungs- bzw. Bildungsurlaubsgesetz. Allerdings beabsichtigt die neue Landesregierung von Thüringen, ein Bildungsfreistellungsgesetz im Landtag einzubringen. Stand offen.

    jobs

    Förderungsmöglichkeiten und Regionale Programme

    Förderprogramme / Zuschüsse / Kostenübernahme

    In bestimmten Bundesländern stehen außer den normalen Qualifizierungsmaßnahmen (FbW) für Arbeitsuchende auch Förderprogramme zur Bezuschussung oder Kostenübernahme von Seminaren / Schulungen oder Weiterbildungen für Erwerbstätige und Unternehmen bereit.

    Die nachfolgende Liste soll Ihnen bei der Orientierung helfen.

    Unsere Bildungberater vor Ort stehen Ihnen bei der Organisation tatkräftig zur Seite, oder übernehmen auf Wunsch gerne auch ganz einfach die komplette Abwicklung der Weiterbildung für Sie.


    Bundesweit

    Bildungsgutschein für Arbeitssuchende

    WeGeBaU - Geförderte Weiterbildung für Unternehmen

    KuG - Für Unternehmen in der Kurzarbeit

    Bildungsprämie für Erwebstätige

    Saarland

    Hessen

    Qualifizierungssscheck für Erwerbstätige und Unternehmen in Hessen
    Baden Württemberg

    Liste wird zur Zeit auf 2010 aktualisiert..
    Nordrhein-Westfalen

    Bildungsscheck für Erwerbstätige und Unternehmen in NRW

     


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