Das WeGebAU-Programm für Unternehmen
Weiterbildung - mehr Chancen für Ältere und Geringqualifizierte
Der demografische Wandel und ein rasanter technischer Fortschritt prägen unsere Arbeitswelt: Ältere Beschäftigte und Geringqualifizierte benötigen daher immer häufiger Unterstützung. Zum Beispiel mit dem Sonderprogramm "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen" (WeGebAU) der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Das Programm WeGebAU existiert seit 2006. Dafür standen der BA im vergangenen Jahr 200 Millionen Euro zur Verfügung. Mit 171 Millionen konnten fast die gesamten Mittel eingesetzt werden. 112.400 Menschen wurden damit erreicht. Davon waren aber nur 5.400 Beschäftigte in Unternehmen. Den weitaus größeren Anteil bildeten Arbeitslose mit geringerer Qualifikation.
Für 2007 wurden die verfügbaren Mittel sogar auf 400 Millionen Euro verdoppelt. 200 Millionen für die Weiterbildung von Arbeitslosen und die gleiche Summe für Beschäftigte. Das WeGebAU-Programm soll auch 2008 fortgeführt werden.
Weiterbildungsangebote heruntergefahren
Das Statistische Bundesamt hat festgestellt: Die Unternehmen in Deutschland haben in den letzten Jahren immer weniger Weiterbildungen angeboten. Und das, obwohl das Interesse der Beschäftigten gleichzeitig deutlich zugenommen hat und der Bedarf gestiegen ist.
Die Ergebnisse im Einzelnen: Während 1999 noch 75 Prozent der deutschen Unternehmen Weiterbildungen angeboten haben, waren es 2005 nur noch 69 Prozent. Weiterbildungen in Form von Lehrveranstaltungen gingen sogar um 13 Prozent zurück. Und das obwohl 2005 an derartigen Lehrgängen drei Prozent mehr Beschäftigte teilgenommen haben als 1999.
Die 25- bis 54-Jährigen zeigten dabei das meiste Interesse an Weiterbildungsmaßnahmen: Über 40 Prozent nutzten das Angebot. Die unter 25-Jährigen waren ähnlich engagiert. Beschäftigte über 54 Jahre sind dagegen am wenigsten an beruflicher Weiterbildung interessiert. Gerade 27 Prozent von ihnen nahmen an Aktivitäten zur Weiterbildung teil.
Mit WeGebAU wieder zu mehr Weiterbildung
Diesem Trend steuert die BA mit dem Sonderprogramm WeGebAU entgegen.
Sven Schütt, Bereichsleiter der BA, weiß: Unternehmen für die geförderte Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen, fällt schwer. "Die Auftragsbücher der Unternehmen sind voll. Viele Arbeitgeber sagen uns deshalb, dass sie jetzt ihre Mitarbeiter für Weiterbildung nicht freistellen können." Daher will die BA Chancen und Nutzen von WeGebAU jetzt noch deutlicher erklären: Mit speziellen Weiterbildungsberatern.
Denn Investitionen in Weiterbildung zahlen sich aus: Die Beschäftigten erwerben neue Kenntnisse und Fertigkeiten. Dadurch sind sie vor Arbeitsplatzverlust besser geschützt. Und die Unternehmen können vor allem auf aktuelles Fachwissen zurückgreifen, was ihre Wettbewerbsfähigkeit stärkt.
Ältere und Geringqualifizierte stehen im Fokus
Primäres Ziel ist es, Arbeitslosigkeit wegen mangelnder Qualifikation zu vermeiden und die Beschäftigungschancen und –fähigkeit zu verbessern. Des Weiteren will die BA mit WeGebAU auch dem drohenden Fachkräftemangel entgegenwirken. Schütt: "Gerade der Standort Deutschland ist entscheidend von gut qualifizierten Fachkräften abhängig". Bereits heute seien sektorale und regionale Engpässe zu beobachten.
Ältere Beschäftigte und Geringqualifizierte werden durch das Förderprogramm gezielt angesprochen. Die Ausgestaltung des Programms erfolgt durch die Arbeitsagenturen vor Ort.
Zur Förderung der Weiterbildung sind im Sozialgesetzbuch III (SGB III) folgende drei spezielle Instrumente vorgesehen.
Arbeitsentgeltzuschuss für Weiterbildung von Ungelernten
Nach Paragraph 235c SGB III können Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn:
der Arbeitnehmer beziehungsweise die Arbeitnehmerin noch keinen Berufsabschluss erworben hat,
ein Arbeitsverhältnis während der Weiterbildung bestehen bleibt und weiterhin Arbeitsentgelt gezahlt wird,
durch die Weiterbildung ein anerkannter Berufsabschluss oder eine Teilqualifikation erworben wird und
wegen der Teilnahme an der Qualifikationsmaßnahme die Arbeitsleistung gar nicht oder nur teilweise erbracht werden kann.
Der Arbeitgeber erhält in diesem Fall für die Zeit, in der der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin keine Arbeitsleistung erbringt, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt inklusive der Sozialversicherungsbeiträge.
Förderung von Weiterbildung für geringqualifizierte Beschäftigte
Beschäftigte, an deren Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gezahlt wird, können eine weitere Unterstützung erhalten. Gefördert wird, wer eine an- oder ungelernte Tätigkeit ausübt und:
keinen Berufsabschluss besitzt oder
über einen Berufsabschluss verfügt, aber mehr als vier Jahre diesen Beruf nicht mehr ausgeübt hat.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten dann einen "Bildungsgutschein". Mit diesem können sie ein für sie passendes Weiterbildungsangebot bei einem zugelassenen Anbieter auswählen. Angestrebt werden soll ein anerkannter Berufsabschluss oder eine - möglichst zertifizierte - Teilqualifikation.
Die Agentur für Arbeit erstattet in diesem Fall die Lehrgangskosten und zahlt einen weiteren Zuschuss für notwendige übrige Weiterbildungskosten. Rechtsgrundlage ist hier Paragraph 77 Absatz 2 im SGB III.
Weiterbildungsförderung von Älteren ab 45
Mit der "Initiative 50 plus" der Bundesregierung wird auch die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 45 erweitert.
Förderungen erfolgen nach Paragraph 417 SGB III, wenn diese:
Beginn der Weiterbildungsmaßnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben,
während der Teilnahme an der Weiterbildung weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben,
vom Arbeitgeber für den entsprechenden Zeitraum freigestellt werden und
in einem Betrieb mit weniger als 250 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beschäftigt sind.
Gefördert wird die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen außerhalb des Arbeitgeberbetriebes.
Die örtliche Arbeitsagentur finanziert dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin den Lehrgang. In bestimmten Fällen zahlt sie auch einen Zuschuss für zusätzliche Fahrtkosten oder eine notwendige auswärtige Unterbringung.
Quelle: © 2009 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Nr.056 10/2007
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