Individuelle Schulungen, Seminare, Workshops & Coachings
Firmen und Behörden benötigen zielgerichtete Inhalte.
Um den speziellen und individuellen Anforderungen von Firmen und Behörden gerecht zu werden, erarbeiten wir in enger Zusammenarbeit mit Ihnen ein praxisbezogenes Konzept zur Schulung Ihrer Mitarbeiter. Jede Schulung wird auf die persönlichen Bedürfnisse / Kenntnisse angepasst und in Form von Einzelunterricht, Gruppenschulung, Coaching, projektbasiertes Training, Workshop in Form von Stunden-, Tages- oder Wochenendseminaren angeboten.
Persönliche und kompetente Beratung ist uns wichtig! Unsere Bildungsberater arbeiten eng mit unseren Dozenten und Trainern zusammen. Dies ermöglicht Ihnen schon von Anfang an bei der Auswahl und Planung der Seminarthemen direkt Inhalt und Ablauf mit kompetenten Fachleuten abzustimmen und sinnvolle, wertschöpfende Schulungsthemen zu gestalten.
Auch bei speziellen problemen können wir helfen. Sie haben z. B. einen Kundenauftrag aber keine entsprechend qualifizierten Mitarbeiter? Wir setzen den Auftrag mit Ihnen zusammen um und schulen gleichzeitig Ihre Mitarbeiter für künftige Projekte. Eine Investition, die sich auszahlt.
Jede Beratung ist gleichtzeitig auch eine Unterstützung der bertrieblichen Personalentwicklung. Auf Wunsch helfen wir Ihnen bei Profiling und personalstrategischen Entscheidungsfindungen.
Jede Schulung kann sowohl in einem unserer Bildungszentren als auch in ausgewählten Tagungshotels, InHous (in Ihrer Firma/Behörde) oder jedem anderen gewünschten Ort Ihrer Wahl durchgeführt werden.
Unsere Bildungszentren sind nach dem neusten Stand der Technik ausgestattet und bieten ein ungestörtes und erholsames Schulungsklima. Überzeugen Sie sich doch einfach selbst, bei einer persönlichen Begehung vor Ort!
Bei InHouse-Schulungen sollten Sie Ihren Mitarbeitern/Teilnehmern natürlich geeignete Räumlichkeiten und Hardware sowie eine ungestörte Arbeitsathmosphäre ermöglichen.
Sollten Sie nicht über geeignete oder genügende Hardware und Räumlichkeiten verfügen, unstützen wir Sie auch in diesen Fragen. Gegen Aufpreis stellen wir die gesamte Schulungsausstattung (Computer, Netzwerk, Beamer, etc.) oder ergänzen Ihr vorhandenes Equipment vor Ort.
Die Beratung ist natürlich kostenlos!
Individuelle Schulungen in Ihrem Hause berechnen wir pro Tag oder Woche und evtl. erbrachten Mehrleistungen wie Hardwaremiete, evt. anfallende Reise- und Übernachtungskosten sowie optional erhältliche Seminarunterlagen. Technischer Aufwand und damit spezielle Qualifikationen des Trainers bei besonders hochwertigen und anspruchsvollen Themen spielt natürlich auch eine Rolle.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit von Ramenverträgen mit vergünstigten Konditionen oder Boni-Programme.
Sprechen Sie uns einfach an.
Inhalte:
Das Modul Rechnungslegung nach IFRS vermittelt Kenntnisse in der internationalen Rechnungslegung nach IFRS. Vermittelt wird zunächst die Entstehungsgeschichte der IFRS Rechnungslegung. Das Endorsement Verfahren zur Inkraftsetzung von Standards und Interpr
Entstehung und Einführung der IAS / IFRS
Das Endorsement Verfahren
Framework / Standards / Interpretationen
Rechnungslegungsgrundsätze nach IFRS / Abrenzung zu handelsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätzen
IAS 1 "Darstellung des Jahresabschlusses"
IAS 7 "Kapitalflussrechnung"
IFRS 8 "Segmentberichterstattung"
IAS 33 "Ergebnis je Aktie"
IAS 34 "Zwischenberichterstattung"
IAS 8 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehlern"
IAS 10 "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag"
IAS 2 "Vorräte"
IAS 11 "Fertigungsaufträge"
IAS 16 "Sachanlagen"
IAS 17 "Leasingverhältnisse"
IAS 12 "Ertragsteuern"
IAS 36 "Wertminderung von Vermögensgegenständen"
IAS 37 "Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen"
IAS 38 "Immaterialle Vermögenswerte"
IFRS 5 "Zum Verkauf stehende langfristige Vermögenswerte und die Aufgabe von Geschäftsbereichen"
IAS 18 "Erträge"
Weitere Standards / Interprettionen
IFRS 2 "Aktienbasierte Vergütungssysteme"
IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse"
IFRS 4 "Versicherungsverträge"
IAS 32 "Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung"
IAS 39 " Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung"
IFRS 7 "Finanzinstrumente - Angaben"
IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer"
IAS 26 "Bilanzierung und Berichterstattung von Altersvorsorgeplänen"
IAS 21 "Auswirkungen von Wechselkursänderungen"
IAS 23 "Fremdkapitalkosten"
IAS 24 "Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen"
IAS 27 "Konzernabschlüsse und Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen"
IAS 28 "Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen"
IAS 31 "Rechnungslegung zu Anteilen an Joint Ventures"
IAS 40 "Grundstücke und Gebäude, welche zu Vermietung und Verpachtung oder wegen Wertsteigerung gehalten werden"
Sonstige Standards und Interpretationen (werden nur bei Bedarf besprochen)
IFRS 1 "Erstmalige Anwendung der IFRS"
IFRS 6 "Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen"
IAS 20 "Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand"
IAS 29 "Rechnungsleung in Hochinflationsländern"
IAS 41 Landwirtschaft: Bewertung lebender Tiere / Pflanzen, landwirtschaftliche Produktionsverfahren, Vertriebskosten
Ergänzend zu den Standards werden auch die Erläuternden Regelungen der Interpretationen besprochen
Der 25-tägige Lehrgang im Modularen Bildungszentrums des Taylorix Institut für berufliche Bildung e.V. vermittelt dem Teilnehmer Kenntnisse in der Internationalen Rechnungslegung nach IFRS. Seit Januar 2005 sind Börsennotierte Unternehmen verpflichtet ihren Jahresabschluss nach den Regelungen der IFRS zu erstellen. Die Teilnehmer lernen die Entstehungsgeschichte der IAS / IFRS kennen. Von der Gründung des IASC als Vereinigung internationaler Wirtschaftsprüfer bis hin zu der Nachfolgeorganisation IASB. Es wird erläutert wie ein IAS / IFRS innerhalb der Europäischen Union durch das Endorsement Verfahren zu Europäischem Recht wird. Verdeutlicht wird auch welche Wandlung das HGB im Rahmen der internationalisierung der Rechnungslegung erfährt. Nachdem das Bilanzrechtmodernisierungsgesetz (BILMoG) nunmehr das deutsche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen hat, finden die IFRS endgültig Einzug in das HGB. Somit wird aus Europäischem Recht auch nationales Recht. Die Aufweichung der bisherigen Größen- und rechtsformabhängigen Gesetzgebung durch das BilMoG bedingt, dass IFRS nahe Rechnungslegung für nahezu alle Unternehmen zum Thema wird.
Inhaltlich ist das Modul Rechnungslegung nach IFRS wie folgt aufgebaut. Im ersten Teil wird die Entstehungsgeschichte der internationalen Rechnungslegung erläutert. Das Wissen, dass die IAS / IFRS Rechnungslegung sowohl der im angelsächsischen Sprachraum gebräuchlichen Art der Rechnungslegung genügen soll als auch der stark durch Gesetze reglementierten Rechnungslegung im deutschen Sprachraum. Das Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union (Endorsement Verfahren) wird erläutert und es werden die Beteiligten an den Bemühungen zur Harmonisierung der europäischen Rechnungslegung beschrieben. Das Handelsrecht kennt die GoB.Diese Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sind als konkrete Forderungen im HGB hinterlegt. Das Gegenstück zu den handelsrechtlichen GoB finden sich für die IFRS im Framework. Obwohl das Framework das Endorsement Verfahren der Europäischen Union nicht durchlaufen hat und somit auch nicht als Europäisches Recht gilt, bildet es die Grundlage der IFRS Regelungen in den einzelnen Standards und Interpretationen. IAS 1 befasst sich mit den Bestandteilen des Jahresabschlusses: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung (Cash flow statement), Eigenkapitalveränderungsrechnung, Anhang, Segmentberichterstattung sowie Ergebnis je Aktie. Der Lagebericht, obwohl in der IFRS Rechnungslegung eine freiwillige Angabe, wird ebenfalls intensiv besprochen, da in diesem Bereich das Handelsrecht mit der Verpflichtung zur Erstellung eines Lageberichts stärker wirkt. Weiterhin, da an dieser Stelle passend wird auch die Zwischenberichterstattung behandelt. Unterschiede zwischen IFRS und HGB werden herausgearbeitet. Insbesondere im Bereich des Anhangs, der in den IFRS wesentlich stärker gewichtet ist als im Handelsgesetzbuch. In die Bestandteile des Jahresabschlusses wirken andere Standards und Interpretationen hinein, die gemeinsam mit dem IAS 1 Jahresabschluss besprochen werden. Die Segmentberichterstattung wird in IAS 1 gefordert, wie zu berichten ist wird jedoch in IFRS 8 konkretisiert.
Weitere wesentliche Standards, die durch alle Teilnehmer erarbeitet werden, sind: IAS 2 "Vorräte", IAS 8"Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehlern", IAS 10 "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag", IAS 11 "Fertigungsaufträge", IAS 12 "Ertragsteuern", IFRS 8 "Segmentberichterstattung", IAS 16 "Sachanlagen", IAS 17 "Leasingverhältnisse", IAS 18 "Erträge" IAS 33 "Ergebnis je Aktie", IAS 34 "Zwischenberichterstattung", IAS 36 " Wertminderung von Vermögensgegenständen", sowie IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen".
Weitere Standards und Interpretationen können entsprechend den beruflichen Vorkenntnissen und dem angestrebten Tätigkeitgebiet des Teilnehmers zusätzlich behandelt werden.
Profitieren Sie als Unternehmen von Förderprogrammen oder die Möglichkeit von Zuschüssen!
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